Für die Paul-Gerhardt-Kirche hat das Bereichspresbyterium Aachen-West in der Sitzung am 04.11.2020 folgende Regelungen beschlossen:
- Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der §§ 2 bis 4b CoronaSchVO (Mindestabstand, Alltagsmaske, Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen, Rückverfolgbarkeit und Innovationsklausel).
- Der Küster öffnet die Eingangstüren vor Ankunft der Gottesdienstgemeinde.
- Im Vorraum werden die Garderobenständer, die Informationsauslagen, nicht benötigte Sitzgelegenheiten sowie die Liederbücher entfernt. Gottesdienstbesucher werden gebeten, ihre Mäntel und Jacken in den Gottesdienstraum mitzunehmen und über den Stuhl zu hängen.
- Beide Türen des Gottesdienstraums werden durch Teilentfernung der Trennwände auf ca. 2 Meter verbreitert.
- Der/Die Pfarrer/in feiert den ganzen Gottesdienst hinter dem Altar stehend. So ist ein möglichst großer Abstand des/der ohne Maske sprechenden Pfarrers/Pfarrerin zu den Gottesdienstteilnehmern gewährleistet.
- Die Ordnung und Gestaltung der Gottesdienste trägt den Infektionsschutz-Erfordernissen Rechnung durch Verzicht auf Gemeindegesang, Verzicht auf Händereichen, Friedensgruß, Bewegungselemente usw. und durch Verzicht auf Abendmahlsfeiern. Gesang aus der ersten Stuhlreihe wird erlaubt.
- Nur am Ausgang werden Möglichkeiten zur Einlage der Kollekte angeboten (Korb).
- Es wird Kirchenkaffee angeboten, der bei geeignetem Wetter vorzugsweise im Freien eingenommen wird. Dabei sind die Infektionsschutz-Regelungen zu beachten, insbesondere die Einhaltung des Mindestabstands. Wo dies nicht möglich ist (etwa beim Ausschenken des Kaffees), ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es gibt kein Gebäck o.ä.